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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


 

1. Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und Impuls 14 gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB). Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von Impuls 14  ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden. Wenn Bedingungen in Angeboten bzw. Verträgen einem oder mehreren Punkten der allgemeinen Geschäftsbedingungen von Impuls 14 widersprechen, gelten die Bedingungen der Angebote bzw. Verträge. Die restlichen Punkte der AGB bleiben hiervon unberührt.

 2. Haftung & Versicherung
2.1 Haftung

2.1.1.Einhaltung der gesetzlich empfohlenen Haftpflichtkriterien, ansonsten gilt folgendes:
Impuls 14 und deren Betreiber und Mitarbeiter übernehmen für Personen- und Sachschäden keine Haftung, insbesondere werden Regressansprüche aufgrund selbstverschuldeter Unfälle oder Schäden ausgeschlossen. Verlorengegangene Gegenstände können nicht ersetzt werden.

2.1.2. Wir legen größten Wert auf Sicherheit, gegenseitige Rücksichtnahme und individuelles Wohlbefinden unserer TeilnehmerInnen. Für alle TeilnehmerInnen gelten daher die am ersten Tag festgelegten „Spielregeln“. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes in der geltenden Fassung.

2.1.3. Die Teilnehmer sind mit der Anwesenheit des Therapiehundes Rio einverstanden, der Veranstalter kann für Tierallergien und deren gesundheitlichen Folgen für einen Teilnehmer einer Veranstaltung nicht zur Verantwortung gezogen werden.

2.1.4. Die Erziehungsberechtigten oder die zuständige Aufsichts- oder Lehrperson ist für die Einhaltung der vor Veranstaltungsbeginn ausgegeben „Spielregeln“ verantwortlich und den richtigen Umgang mit dem Therapiehund. Eine durch einen Teilnehmer absichtliche Provokation und Aggression gegenüber dem Therapiehund gesetzte Handlung und dessen natürliche Reaktion, kann dem Veranstalter und dem Therapiehund rechtlich nicht zur Last gelegt werden.

2.1.5. Allergien bzgl. Essen müssen die Erziehungsberechtigten, der Kunde selbst oder der Leiter dem Veranstalter vor Beginn der Veranstaltung melden

2.1.6. Die Verantwortlichen / die Leitung / der einzelne Kunde ist mit dem Essensangebot einverstanden. Sofern es für einen Teilnehmer nicht stimmig ist, kann die o.a. Aufsichts-oder Erziehungsperson den Teilnehmer vom Essen abmelden, muss dies  aber dem Veranstalter schriftlich mitteilen und hat  keinen Anspruch auf Kostenersatz. Das gleiche gilt bei der Verpflegung mit Essen beim Lagerfeuer

2.1.7. Für Kinder - Der Teilnehmer ist vom Erziehungsberechtigten oder einer nominierten Person von der Veranstaltung abzuholen oder hat die schriftliche Erlaubnis selbstständig zu gehen, wobei der Veranstalter mit Zeitpunkt der Beendigung der Veranstaltung für die Aufsicht des jeweiligen Kindes nicht mehr verantwortlich ist 
2.1.8. Dem Veranstalter können keine Schadensersatzansprüche für beschädigte oder verbrannte Kleider oder Verletzungen bei Verbrennungen geltend gemacht werden, da eine Sicherheitseinweisung im Vorfeld an die TeilnehmerInnen mündlich ausgegeben wurde.

2.1.9. Andere Teilnehmer oder Zuseher, die die Veranstaltung besuchen zum Abholen oder zum Bringen der Teilnehmer, obliegen nicht der Haftungsübernahme von Impuls 14. Nach dem offiziellen Ende einer Veranstaltung ist der Veranstalter für die TeilnehmerInnen und deren Verhalten und Sicherheit nicht mehr veramtwortlich, auch wenn sie sich noch im Veranstaltungsbereich aufhalten.

 

2.2 Versicherung
Impuls 14 schließt generell keinerlei Zusatzversicherungsleistungen ein.

 

3. Absage
Impuls 14 behält sich das Recht vor, die Veranstaltungen aus zwingenden Gründen abzusagen. Sofern eine Veranstaltung abgesagt werden muss, bemüht sich Impuls 14 um einen geeigneten Ausweich-, Ersatztermin. Im Falle, dass kein Ersatztermin gefunden werden kann, werden die Kursgebühren zu 100 zurückerstattet. Ansprüche für vergebliche Fahrtkosten werden jedoch abgelehnt. Impuls 14 kann vom Vertrag mit einem einzelnen Teilnehmer ohne Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühren zurück treten, insbesondere dann, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält oder wenn durch das Verhalten des Teilnehmers eine Gefährdung für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung oder für andere TeilnehmerInnen ausgeht.

3.1. Rückerstattung von Teilbeträgen bei Absage

Nach Anmeldung oder Einbezahlung, mündlich oder schriftlich, kann in Folge aufgrund des Pauschallangebotes, beim Fehlen einzelner TeilnehmerInnen zu bestimmten Terminen, kein aliquoter Betrag oder Tagessatz oder der Gesamtbetrag rückerstattet werden.

 

4. Anmeldung & Vertragsabschluss
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich schriftlich per E-Mail und durch schriftliche Unterfertigung. Die Angebote Impuls 14 sind freibleibend. Aufträge des Kunden gelten erst durch eine schriftliche Bestätigung durch Impuls 14 als angenommen.

5. Zahlungsbedingungen & Mahngebühren
5.1 Allgemeine Bezahlungsform und Anzahlung
Durch die Online Anmeldung verpflichten Sie sich auch zur Bezahlung.
Sommercamps betreffend ist der Veranstalter Impuls14 berechtigt den veranschlagten Preis bei Buchung  im Sinne der Inflation anzupassen und auch zu verrechnen.
Begründung: Da die Camps 1 Jahr im Vorhinein gebucht werden, ist die wirtschaftliche Lage im Vorhinein nicht absehbar. (Inflation, Wertanpassung)


5.2 Zahlungsmöglichkeit
Alexander Schuh – Impuls 14
Bank Austria – BLZ 12000 
IBAN: AT50 1200 0513 9316 2401
BIC: BKAUATWW
Betreff: Name des / der TeilnehmerIn


5.3 Anreisekostenzuschuss
Für Schulen, Vereine und Firmen außerhalb von Wien wird, falls nicht schriftlich anders vereinbart, ein Anreisekostenzuschuss von € 0.43,- pro Kilometer zusätzlich verrechnet.

5.4 Mahngebühren
Die Mahngebühr gegenüber Privatkunden setzt sich aus 4 Verzugszinsen p.A. und notwendigen, zweckentsprechenden Mahnspesen zusammen.
Die Mahngebühr gegenüber Schulen und Unternehmen setzt sich aus 8 Verzugszinsen p.A. und notwendigen, zweckentsprechenden Mahnspesen zusammen.

 

6. Rücktrittsbedingungen und Stornogebühren

6.1  Veranstaltungen, Camps und Intensivbetreuungen
Bei Stornierung der Veranstaltung seitens des Kunden,
bei Ausfall wegen Erkrankung, Unfall oder aktuell eines positiven PCR Testes vor Antritt der Veranstaltung,
auch wenn bereits vorab vom Kunden eingezahlt wurde, hat der Kunde an Impuls 14 folgende Stornogebühren zu bezahlen:

Ab 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 des vereinbarten Gesamtbuchungswertes

Ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80 des Gesamtbuchungswertes

Ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100 des Gesamtbuchungswertes
Bitte nutzen Sie zur Absage unsere Handynummern: 0650/3310 331 Alexander Schuh  und hinterlassen Sie auf jeden Fall Ihre Nachricht via E-mail an
office@impuls14.at und SMS.
Bei Bedarf und wenn es mir möglich ist, komme ich ihnen finanziell entgegen.

 

6.2 Unterkünfte & Hotels
Bei Stornierung einer Veranstaltung seitens des Kunden, für die eine Unterkunft (Hotel, Gästehaus, o.ä.) von Impuls 14 gebucht wurde, sind die Stornokosten der jeweiligen Unterkunft auf jeden Fall in voller Höhe vom Kunden zu tragen.

 

7. Preise

7.1 Private & School Angebote
Alle angegebenen Preise sind in Euro und es wird keine MwSt extra verrechnet.

7.2 Business Angebote
Alle angegebenen Preise sind in Euro und es wird keine MwSt extra verrechnet.

7.3 Veranstaltungszeiten & Ausrüstung (Private, School und Business Angebote)
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der angegebenen Stundenanzahl um die reine Veranstaltungszeit bzw. Trainingszeit handelt. Erstgespräch (Organisation usw.), Pausen und Abschlussbesprechung sind darin nicht enthalten, jedoch im Preis.
Die gesamte Veranstaltungsausrüstung wird von uns kostenlos zur Verfügung gestellt.
Die Dauer- und Zeitangaben der Veranstaltungen sind immer auf die mindest TeilnehmerInnenanzahl bezogen.

 

8. An- und Abreise
Die An- und Abreise erfolgt für die TeilnehmerInnen auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.

 

9. Sicherheitsanweisungen & Verhaltensregeln
Den Sicherheitsanweisungen von Impuls 14 Teams ist absolut Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung und/oder Gefährdung von sich selbst und/oder anderen wird der Teilnehmer ohne Anspruch auf Rückerstattung des Buchungswertes von der Veranstaltung ausgeschlossen, wobei diese Einschätzung ausschließlich dem Impuls 14 Team vorbehalten ist. Der Hausordnung der gastgebenden Einrichtung und den Anweisungen des Impuls 14 Team ist in jedem Fall Folge zu leisten.

 

10. Genehmigung der Bilderveröffentlichung
Beim Erstgespräch kann der Kunde davon Abstand nehmen, dass Teil- und/oder Ganzbildaufnahmen, die während der Teilnahme an einer Veranstaltung gemacht werden, zur Veröffentlichung in sämtlichen Medien (Print, TV, Internet) verwendet werden. Wenn dies nicht der Fall ist, erklärt sich der Kunde und alle anderen TeilnehmerInnen automatisch damit einverstanden. Der Anmeldende übernimmt die Info Pflicht an die anderen TeilnehmerInnen.
Alle Fotos oder Videos, die während einer Kurstätigkeit oder Veranstaltung gemacht werden, können auf www.impuls14.at und sämtlichen dazugehörigen Social Media Plattformen veröffentlicht werden.

11. Verjährung der Ansprüche
Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

 

13. Intensivbetreuungen
Es gelten alle Punkte der AGB und zusätzlich:

1.       Eine Intensivbetreuung kann längstens gem. AGB Punkt 6.1. im Vorhinein abgesagt werden, ansonsten sind die Kosten bei unerwartetem Entfall oder Verweigerung des Klienten auch zu entrichten. Es besteht aber die Möglichkeit einer Kulanzlösung seitens Impuls 14, im Falle von Krankheit oder sonstigen verständlichen Umständen.

2.       Eine Einheit beträgt 50 Minuten. Preis gem. schriftlicher Vereinbarung. Je Termin werden 5 Einheiten geplant und verrechnet. Jeder weitere Teilnehmer wird mit der 1/3 des vereinbarten Einzelpreises  je Einheit verrechnet.

3.       Eine Intensiv- oder Einzelbetreuung ist mit mindestens einem Jahr zu veranschlagen. Bei einer unerwarteten Vertragsaufkündigung, die nicht 3 Monate vorher schriftlich an Impuls 14 ergeht, verpflichtet sich der Auftraggeber zu einer einmaligen Abschlagszahlung in der Höhe von 3 Monatsgehältern, berechnet an der durchschnittlichen bisher an Impuls 14 ergangenen Honorarnoten.

4.       Bei einer unerwarteter Verweigerung des Klienten muss die volle Zeit verrechnet werden – siehe Punkt 6.1 und 13.1

5.       Fahrtkostenersatz für An- und Rückfahrt mit den derzeitigen obligaten 0,43 € je Km / Stand 2015 und für Fahrten mit dem, der zu Betreuenden während der Intensivbetreuung, werden monatlich der Honorarnote extra dazu verrechnet.

6.       Bei Abholung des Klienten mit öffentlichen Verkehrsmitteln durch Impuls 14(in Wien), wird kein Km Geld verrechnet aber eine halbe Einheit an Honorarnote für die Anfahrt und Abholung.

7.       Ausgaben für gemeinsame Eintritte während der Intensivbetreuung hat der Auftraggeber zu tragen. Natürlich wird im Vorfeld bei Anmeldung zu Kursen (Kletterhalle  Boulderkurse und Eintrittsgeld, Museen, Führungen, etc.) eine Rücksprache bzgl. der Kosten mit dem DSA oder dem Teamleiter der jeweiligen Organisation geführt und die Genehmigung diesbezüglich eingeholt. 

8.       Der Veranstalter behält sich das Recht ein, während der Sommermonate Juli und August die Intensiv- oder Einzelbetreuung entfallen zu lassen oder nach Absprache mit dem / der DSA oder dem, der AuftraggeberIn  zu komprimieren

9.       Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet für keinerlei Schäden oder Verletzungen, die der Kursteilnehmer während einer Veranstaltung – am und in seinem Vermögen oder an seinem Körper erleidet. Der Veranstalter haftet weder für Gegenstände,  die im Rahmen einer Veranstaltung verloren gehen, abhandenkommen oder gestohlen werden.

10.    Der Veranstalter ist nicht für einen eventuellen Schaden an dritten Personen oder Sachgegenständen anderer haftbar, die der oder die Teilnehmer absichtlich oder unabsichtlich verursachen.

11.    Der Veranstalter ist nicht haftbar für Schäden jeglicher Art, wie bei der An -, und Abreise des oder der Teilnehmer, sowie bei Verletzungen und Unfällen, Zerstörung von fremdem Eigentum Dritter und auch des Eigentums der Teilnehmer.

12.    Schäden von Verlust, Zerstörung, gesundheitliche  Folgeschäden des oder der Teilnehmer kann dem Veranstalter rechtlich nicht zur Belastung gelegt werden.

13.    Es gilt allgemein die Mitnahme von  jeglichen Waffen als widerrechtlich.

14.    Wir legen größten Wert auf Sicherheit, gegenseitige Rücksichtnahme und individuelles Wohlbefinden unserer Teilnehmer.  Für alle Teilnehmer gelten daher die am ersten Tag festgelegten „Spielregeln“. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes in der geltenden Fassung.

15.    Die Teilnehmer sind mit der Anwesenheit des Therapiehundes Rio einverstanden, der Veranstalter kann für Tierallergien und deren gesundheitlichen Folgen für einen Teilnehmer einer Veranstaltung nicht zur Verantwortung gezogen werden.


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